Liebe Eltern,
nach einer Veröffentlichung des Ministeriums gehen wir unter Vorbehalt davon aus, dass ab Montag, d. 03.05.2021 im Kreis Herzogtum-Lauenburg Wechselunterricht stattfinden wird.
Das bedeutet:
Gruppe B: Mo, Mi, Fr
Gruppe A: Die, Do
Die Notbetreuung wird wie bisher angeboten.
Die Testpflicht besteht weiterhin. Ich empfehle die Testung für Gruppe B am Montag und Freitag, für Gruppe A am Dienstag.
Wenn Sie nach den Osterferien noch keine Einverständniserklärung für den Schultest vorgelegt haben, bitte ich Sie, dieses nachzuholen.
Häufig wird mir die Frage gestellt, warum ich die Schnelltests nicht für den häuslichen Gebrauch zur Verfügung stelle. Das ist mir leider nicht gestattet. Sollte sich an dieser Vorgabe etwas ändern, werde ich Sie zeitnah informieren.
Eine offizielle Verordnung bzgl. des Schulunterrichts ab dem 3. Mai liegt unserer Schule noch nicht vor.
Sollte es nicht bei o.g. Bescheid bleiben, melden wir uns morgen noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
M. Biesenack, Rektorin
_______________________________________________________________________________________________________
19.03.2021
Achtung!
Ab der nächsten Woche wird allen Schülerinnen und Schülern ein wöchentliches
Selbsttestungsangebot zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um den SARS-COV-2-RAPID Antigen Test der Firma Roche.
Hier können Sie sich informieren und Ihrem Kind anhand eines Videos zeigen, wie alles
funktioniert:
Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Um den Test durchführen zu können, benötigen wir von Ihnen die Einverständniserklärung sowie die Einwilligungserklärung, die sie am 18.03.2021 bekommen haben, zur Verarbeitung personenbezogener Daten bis Montag, d. 22.03.2021 unterschrieben zurück.
Die Testungen finden Ende der Woche an festgelegten Tagen in der Schule mit den im
Präsenzunterricht anwesenden Kindern statt.
Das Aufsichtspersonal – Lehrkräfte und schulisches Personal – ist für die Testdurchführung zuständig.
Es wird in der Turnhalle eine Teststraße eingerichtet werden und die jeweilige
Klassenlehrerin wird die Kinder anleiten und betreuen.
Ein positives Ergebnis eines Schnelltests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-
Erkrankung. Es liegt lediglich ein Verdachtsfall vor. Die betroffene Person wird unverzüglich isoliert. Sie – als Eltern – werden umgehend informiert und müssen Ihr Kind abholen. Ein positives Testergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Eine Herausgabe eines Tests zur häuslichen Anwendung ist uns nicht gestattet.
Halten Sie durch! Wir schaffen das!
Mit freundlichem Gruß
M. Biesenack, Rektorin
NEUER SCHNUPFENPLAN !
„Das zeitliche Fortbestehen der Corona-Pandemie hat zu neuen Erkenntnissen über die Krankheitsanzeichen in den Altersgruppen unter und über 10 Jahren geführt und somit eine Anpassung des sog. „Schnupfenplanes“ an die aktuelle epidemiologische Lage notwendig gemacht. Insbesondere vor dem Hintergrund nachgewiesener neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein, kann nach derzeitigen Erkenntnissen von einer höheren Übertragbarkeit und Betroffenheit auch jüngerer Altersgruppen ausgegangen werden.“
(Quelle: Homepage der Landesregierung SH https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html )